Auftrag Hochzeitsfotografie
Rechtlich gesehen handelt es sich beim Vertragsverhältnis zwischen Brautpaaren und Hochzeitsfotografen um einen einfachen Auftrag (OR Art. 394 ff). D.h. der/die Hochzeitsfotograf*in erhält einen Auftrag zur Erstellung einer Hochzeitsreportage.
Vertrag Hochzeitsfotograf
In der Schweiz gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass die Vertragsparteien frei über die Vereinbarung entscheiden können. Folglich besteht hinsichtlich der Inhalte, was der Vertrag umfasst, viel Freiraum und der Hochzeitsvertrag ist frei anpassbar. Ferner besteht auch Formfreiheit. Sprich ein mündlicher gilt genauso wie ein schriftlicher Vertrag.
Rein formal sind im Fotografenvertrag zwischen Brautpaar und Fotograf folgende Punkte zu empfehlen:
Übergeordnete Rahmenbedingungen: Datum und Örtlichkeit/en der Hochzeit
Anzahl begleitete Stunden, Präsenzzeiten etc.
Tarif für allfällige, spontane Überstunden an der Hochzeit.
Verdeckte Kosten: Anfahrtskosten, Spesen inkl./exkl.
Equipment für das Fotoshooting
Menge der bearbeiteten Hochzeitsfotos, Verhältnis zwischen Hoch- und Querformatbildern
Bildbearbeitung: Format der Dateien und deren Auflösung
Klärung der Bildrechte nach Kunsturhebergesetz und weitere Fragen wie bsp. Einwilligung für Marketingzwecke? Selbsterklärend möchten viele Hochzeitsfotografen die Bilder vom Hochzeitstag für ihr Portfolio nutzen. Das gehört geregelt.
Nutzungsrechte der Brautpaare: Nur privat oder weiterführende Rechte?
Mit oder ohne Wasserzeichen, Logo
Form der Übergabe z.B. Download, Online-Galerie, USB-Stick, DVD oder in einer App aus dem Apple App bzw. Google Play Store
Extras und Sonderwünsche wie bsp. gebundenes Hochzeitsalbum usw.
Lieferdatum nach der Buchung bzw. nach der Hochzeit
Honorar, Rabatt, Anzahlung, Konditionen
Notfallszenarien: Was passiert wenn der Fotograf an der Hochzeit infolge Krankheit, Unfall etc. ausfällt? Namentlich mit höherer Gewalt haben während der Pandemie die einen oder anderen Erfahrungen gemacht und eine Corona-Klausel im Vertag aufgenommen. Fakt ist: Wenn ihr auf der sicheren Seite sein wollt, so sollte im Vertrag auch der Worst Case (schlimmste Fall) festgehalten werden.
Backup: Werden Sicherungskopien angefertigt und wie lange bleiben diese gespeichert?
Hinsichtlich der Datenverarbeitung gilt es folgendes zu sagen: Wie die Verarbeitung der Daten vonstatten geht, wird häufig in den AGB oder den Datenschutzbestimmungen abgehandelt, weshalb i.d.R. darauf verwiesen wird.
Hochzeitsfotograf Vertrag: Vertragsvorlage, Mustervertrag
Bitte beachtet, dass die obgenannten Punkte keine Blaupause zur Erstellung eines Vertrag für Hochzeitsfotografen darstellt. Sie sind weder anwaltlich geprüft noch professionell abgefasst. Unser Online Magazine dient lediglich dazu Paaren Erleichterung zu schaffen, dass sie sich auf ihre Hochzeit konzentrieren können.
Wenn du also Hochzeitsfotograf bist und nach einem geprüften Vertrag suchst, den du als Vorlage verwenden kannst, so haben wir dich womöglich auf eine falsche Fährte gelockt. Musterverträge, die du als Word oder PDF downloaden kannst, bieten wir leider keine an. Wenn du allerdings mal auf Google nach "Vertrag für Hochzeitsfotografie" suchst, so findest du bestimmt Muster, die du nur noch in Windows oder Openoffice auf deine Bedürfnisse anpassen musst bzw. anpassen kannst. Im Zweifelsfall gilt es einen Anwalt zu konsultieren. Er liefert dir exakt den Vertrag, den du benötigst.